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AGB

Für die Teilnahme an Studienprogrammen und Veranstaltungen der TC.

 

Die folgenden Geschäftsbedingungen liegen allen Rechtsgeschäften zwischen der Talents and Company GmbH (im Folgenden kurz: TC) und seinen Vertragspartnern zugrunde. TC bietet die zugrundliegenden Leistungen im Zuge einer Kooperation mit dem ACMI (Austrian Center for Management and Innovation) an, dass die akamdemische Begleitung der Studienprogramme verantwortet. Hinsichtlich der einzelnen Studienprogramme und sonstigen Veranstaltungen werden die Rechte und Pflichten der Vertragsteile durch den Inhalt allfälliger Programm- oder Veranstaltungsinformationen bzw. sonstiger Mitteilungen des TC genauer bestimmt. Die Vertragspartner von TC verpflichten sich, mit personenbezogenen Daten DSGVO-konform umzugehen. 

 

1. Weiterbildungsprogramme und Veranstaltungen 

 

1.1. Anmeldung, Aufnahmeprozedere und Vertrag 

Die Bewerbungen sind schriftlich über das Webformular (www.ausbilderlehrgang.info/anmeldung) einzureichen und werden nach den Zulassungsbestimmungen des jeweiligen Weiterbildungsprogramms durch den Kooperationspartner ACMI (Austrian Center for Management and Innovation geprüft. Die Anmeldung gilt jeweils für den gesamten Lehrgang als verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Studienprogramme weisen eine begrenzte Zahl von Studienplätzen auf. Die Leitung des ACMI, hat im Auftrag von TC, die Aufgabe und Verpflichtung, neben der Erfüllung der formalen Zulassungsvoraussetzungen auch die persönliche und fachliche Eignung der Bewerber/innen zu prüfen. TC ist jedoch nicht verpflichtet, den Wahrheitsgehalt von bei der Bewerbung gemachten Aussagen, bzw. vorgelegten Unterlagen zu überprüfen. 

 

Die Bezahlung der Teilnahmegebühr hat jeweils nach Vorgabe in den jeweiligen Programmen zu erfolgen. Sollte es zu einer Stornierung kommen, wird gesondert auf Punkt 1.3 der AGBs verwiesen. 

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Sollte die Zahl der Anmeldungen die verfügbaren Teilnehmerplätze übersteigen bzw. die didaktische oder sonstige zweckmäßige Ausgewogenheit der TeilnehmerInnen dies erfordern, behalten sich das TC bzw. in Absprache mit der Lehrgangsleitungen das Recht vor, eine Auswahl entsprechend der Qualifikation der Bewerber/innen zu treffen. 

 

Mit der Anmeldung zu einem Studienprogramm oder einer Veranstaltung erklären sich die TeilnehmerInnen mit der automationsunterstützten Verarbeitung ihrer Daten einverstanden. Weiters erklären sie sich bei der Zuerkennung eines Studienplatzes einverstanden, dass ihre Namens-, Telefon- und E-Maildaten zur Administration des Lehrganges und zur Erleichterung der internen Kommunikation an Vortragende, mit der Organisation des Schulungsbetriebes betraute Personen, jene Kooperationspartner des TC, die an dem vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin gebuchten Lehrgang mitwirken, weitergegeben werden. Grundsätzlich werden alle persönlichen Angaben der TeilnehmerInnen streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte (mit Ausnahme der oben genannten) weitergegeben. 

 

1.2. Programmänderung 
Lehrgänge und sonstige Veranstaltungen werden längerfristig geplant. Aufgrund ständiger Qualitätskontrollen kann es dennoch zu Anpassungen kommen. Eine Änderung von Studienplan, Veranstaltungsinhalten, -tagen, -orten und –terminen sowie von Vortragenden auch wenn sie kurzfristig erfolgen, berechtigen den/die Teilnehmer/in nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Studiengebühren bzw. zu Schadenersatzansprüchen. 

 

1.3. Stornierung 
1.3.1 MBA Studienprogramme inkl. MBA Upgrades, Masterstudienprogramme und weitere Universitätslehrgänge sowie Kurzlehrgänge.

 

Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 EUR einbehalten. Bei Abmeldung von 29 bis 15 Tage vor Beginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Lehrgangsgebühr einbehalten. Bei Rücktritt in den letzten 14 Tagen oder bei Nichterscheinen wird die gesamte Gebühr fällig. Wenn Teilnehmende den Lehrgang vorzeitig abbrechen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Lehrgangsgebühr oder eines anteiligen Beitrages davon. Die Stornogebühr entfällt, wenn ein/e ErsatzteilnehmerIn entsprechend den Zulassungskriterien entsendet wird und die Zahlungen vollständig erbracht werden. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der/die Zurückgetretene für den gesamten Betrag solidarisch mit dem Eingetretenen. 

 

1.3.2 Sonstige Veranstaltungen 

Die Stornierung der Anmeldung ist für TeilnehmerInnen bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, ohne dass eine Teilnahmegebühr verrechnet wird. Bei Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt wird die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. 
 
1.3.3 Allgemeines 

Das TC behält sich vor, einen Lehrgang bzw. ein Seminar abzusagen, z.B. bei Nichterreichen der notwendigen Teilnehmeranzahl oder Erkrankung eines Referenten. Für eine Absage bis zu acht Tagen vor Beginn des Lehrgangs/Seminars, haben die TeilnehmerInnen keinerlei Schaden- bzw. sonstige Ersatzansprüche. Erfolgt die Stornierung innerhalb von acht Tagen vor Beginn übernimmt  TC  – unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche – für von TeilnehmerInnen nachweislich verauslagte Anreise- und Unterkunftskosten. Im Falle höhere Gewalt, wie z.B. Erkrankung eines Referenten, besteht kein Schadenersatzanspruch. 

 

1.3.4 Fernabsatz 

Ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin Verbraucher im Sinne des KSchG, und wurde der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 5a KSchG geschlossen, so besteht ein Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von 14 Werktagen (Montag bis Freitag) ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, wenn der Rücktritt innerhalb der Frist abgesendet wird. 

 

1.4. Ausschluss von der Teilnahme 

Das TC ist berechtigt, Lehrgangs- bzw. Seminarteilnehmer/innen aus wichtigen Gründen (z.B. Zahlungsverzug trotz Mahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen, unentschuldigtes Fernbleiben, mutwillige Störung der Veranstaltung) von der weiteren Teilnahme auszuschließen. 

 

1.5. Haftung für Gegenstände 
Das TC übernimmt im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zu den Veranstaltungen mitgebrachten Gegenständen keine Haftung. 

 

1.6. Sonstiges 
Änderungen des Namens, der Adresse und der Rechnungsanschrift des/der Teilnehmers/in hat dieser/diese umgehend schriftlich dem TC zu melden. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schreiben dem/der Teilnehmer/in als zugegangen, wenn sie an die letzte bekannt gegebene Adresse bzw. Rechnungsanschrift gesandt wurden. Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, bei Informationserhebungen z.B. im Zusammenhang mit der Akkreditierung eines Studienprogramms mitzuwirken. 

 

1.7. Zahlungsmodalitäten und Abschluss 
Die Zahlung des Gesamtpreises oder der vorgeschriebenen Teilzahlung ist grundsätzlich bis spätestens 14 Tage vor dem offiziellen Lehrgangsstarttermin, abzugsfrei fällig. 

 

Die TeilnehmerInnen erhalten eine Teilnahmebestätigung bzw. ihre Zeugnisunterlagen, wenn sie mindestens 75 % der Veranstaltungen aus ihrem (Universitäts)-Lehrgang besucht und den Teilnahmebeitrag zur Gänze eingezahlt haben. Die Unterlagen können nicht ausgegeben werden, sofern noch Zahlungen offen sind. 

 

2. Datenschutzbestimmungen 

TC arbeitet DSGVO-konform. 

 

3. Gerichtsstand 

Für alle Streitigkeiten, die sich aus den zwischen dem TC und ihren Vertragspartnern abgeschlossenen Verträgen ergeben, ist ausschließlicher Gerichtsstand Linz. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle einer allfälligen unwirksamen Klausel gilt eine ihr wirtschaftlich am nächsten kommende Klausel als vereinbart. Es gilt österreichisches Recht. 

 

Bei Verträgen mit Kooperationspartnern gilt der im Kooperationsvertrag festgelegter Gerichtsstand. 

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